Rechtsprechung
   BFH, 02.06.2008 - I B 21/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16315
BFH, 02.06.2008 - I B 21/08 (https://dejure.org/2008,16315)
BFH, Entscheidung vom 02.06.2008 - I B 21/08 (https://dejure.org/2008,16315)
BFH, Entscheidung vom 02. Juni 2008 - I B 21/08 (https://dejure.org/2008,16315)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,16315) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

    Auszug aus BFH, 02.06.2008 - I B 21/08
    Die Klägerin rügt damit eine unrichtige Rechtsanwendung, ohne dass aber das Vorliegen eines insoweit allein maßgeblichen sogenannten qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers (z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799; vom 14. Dezember 2006 VIII B 108/05, BFH/NV 2007, 741) behauptet wird noch für den beschließenden Senat erkennbar ist.
  • BFH, 28.11.2006 - X B 160/05

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Auszug aus BFH, 02.06.2008 - I B 21/08
    Ein Begründungsmangel i.S. des § 119 Nr. 6 FGO kann vorliegen, wenn die Begründung des angefochtenen Urteils eine Auseinandersetzung mit den tragenden Argumenten der Beteiligten vermissen lässt (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. November 2006 X B 160/05, BFH/NV 2007, 480).
  • BFH, 14.12.2006 - VIII B 108/05

    Verfahrensfehler; Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 02.06.2008 - I B 21/08
    Die Klägerin rügt damit eine unrichtige Rechtsanwendung, ohne dass aber das Vorliegen eines insoweit allein maßgeblichen sogenannten qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers (z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799; vom 14. Dezember 2006 VIII B 108/05, BFH/NV 2007, 741) behauptet wird noch für den beschließenden Senat erkennbar ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht